Stressfreie Personaleinstellung: Wir verstehen Menschen und Gesetze
Wir helfen europäischen Unternehmen, ihren Personalbedarf zu decken. Wir übernehmen den gesamten Prozess.
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Personalsuche
Dokumentenverlängerung
Legalisierung von Mitarbeitern
ScoutaGroup — Eine Brücke
Wir sind eine internationale Personalvermittlungsagentur, die europaweit tätig ist. Wir rekrutieren Kandidaten aus Asien, der GUS, dem Nahen Osten und anderen Regionen und arbeiten streng im Rahmen der EU- und nationalen Gesetzgebung.

Wir bewerten Kandidaten sorgfältig durch Interviews, Tests und Motivationsanalysen – dies minimiert Ihren Aufwand im Auswahlprozess und gewährleistet eine präzise Abstimmung auf Ihre Anforderungen.
Branchen, mit denen wir zusammenarbeiten:
zwischen Unternehmen und dem globalen Arbeitsmarkt
Produktion
01
Reinigung und Gebäudemanagement
03
Logistik und Lagerhaltung
05
Bauwesen
02
Hotel- und Gaststättengewerbe
04
Medizinisches Hilfspersonal
06
Wir decken Ihren Personalbedarf aus einer Hand
Wir suchen und screenen Arbeitskräfte und Fachkräfte nach Ihren Vorgaben und wählen nur diejenigen aus, die den Anforderungen Ihrer Branche und Ihres Unternehmens entsprechen.
Personalsuche und -auswahl
01
Wir übernehmen alles: Verträge, Einladungen, Visa (einschließlich Vander Elst) und Aufenthaltsgenehmigungen.
Dokumentation und Aufenthaltsgenehmigungen
04
Sprach- und Fachkenntnisprüfungen, IQ-Tests, psychologische Bewertung (auf Anfrage).
Kandidatentests
02
Grundfertigkeiten, Sicherheitsschulungen, Einarbeitungsprogramme.
Schulung und Vorbereitung
03
Legalisierung von Mitarbeitern. Wir beraten in Beschäftigungsfragen und unterstützen bei der Einstellung, Umstellung oder Legalisierung ausländischer Arbeitnehmer. Wir kennen jede gesetzliche Nuance.
Rechtliche Begleitung
05
Wir bleiben der gesetzliche Arbeitgeber. Sie erhalten Arbeitskräfte und reduzieren gleichzeitig die Kosten für Ihre Personalabteilung.
Personalleasing
06
Warum Arbeitgeber ScoutaGroup wählen
  • Volle Rechtmäßigkeit und Transparenz aller Prozesse
  • Unsere Anwälte sind versiert im EU-Migrationsrecht
  • Nur geprüfte Kandidaten
  • Schnelle Besetzung von Stellen
  • Anpassung der Mitarbeiter an Ihre Unternehmenskultur
  • Zeit- und Ressourceneinsparung für Ihre Personalabteilung
  • Wir zahlen alle Steuern und Abgaben gesetzeskonform
Antworten auf Ihre Fragen
Drittstaatsangehörige dürfen in Deutschland grundsätzlich nur arbeiten, wenn sie als Fachkräfte nach dem Aufenthaltsgesetz gelten. Eine wichtige Ausnahme ist das Vander-Elst-Visum, benannt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Es ermöglicht Unternehmen mit Sitz in EU/EWR-Ländern (einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen), Mitarbeiter aus Drittstaaten vorübergehend für Dienstleistungen nach Deutschland zu entsenden.

Voraussetzung: Der Mitarbeiter muss im Land des Arbeitgebers einen legalen Status und Arbeitserlaubnis haben. Ein zusätzliches deutsches Arbeitsvisum ist nicht nötig.

Für wen geeignet?
Das Visum gilt für Fach- und Hilfskräfte, besonders in:
  • Baugewerbe
  • Logistik
  • Gastgewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Lagerhaltung und Produktion

Praxisbeispiel:
Ein lettisches Unternehmen stellt usbekische Staatsbürger mit lettischer Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis ein.

Bei einem Dienstleistungsauftrag in Deutschland kann es diese Mitarbeiter temporär entsenden.

Vorteile:
  • Vollständig legale Beschäftigung
  • Auch für Hilfskräfte nutzbar
  • Flexible Einsatzdauer
  • Minimale Bürokratie für deutsche Unternehmen
Jūrkalnes iela 5, Jūrmala, LV-2011
Adresse
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