Drittstaatsangehörige dürfen in Deutschland grundsätzlich nur arbeiten, wenn sie als Fachkräfte nach
dem Aufenthaltsgesetz gelten. Eine wichtige Ausnahme ist das
Vander-Elst-Visum, benannt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Es ermöglicht Unternehmen mit Sitz in EU/EWR-Ländern (einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen), Mitarbeiter aus Drittstaaten vorübergehend für Dienstleistungen nach Deutschland zu entsenden.
Voraussetzung: Der Mitarbeiter muss im Land des Arbeitgebers einen legalen Status und Arbeitserlaubnis haben. Ein zusätzliches deutsches Arbeitsvisum ist nicht nötig.
Für wen geeignet?Das Visum gilt für Fach- und Hilfskräfte, besonders in:
- Baugewerbe
- Logistik
- Gastgewerbe
- Gebäudereinigung
- Lagerhaltung und Produktion
Praxisbeispiel:Ein lettisches Unternehmen stellt usbekische Staatsbürger mit lettischer Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis ein.
Bei einem Dienstleistungsauftrag in Deutschland kann es diese Mitarbeiter temporär entsenden.
Vorteile:- Vollständig legale Beschäftigung
- Auch für Hilfskräfte nutzbar
- Flexible Einsatzdauer
- Minimale Bürokratie für deutsche Unternehmen